Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne
des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
1.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
2.1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein
Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen
enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche
Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2.2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart
ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben
nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im
Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen
festgelegt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
3.1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei
wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und
abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich -
spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete
Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels
muss dabei genau beschrieben werden.
3.2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt
die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise - spätestens drei
Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den
Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung
zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei
Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den
Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3.3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten
Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der
Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel
und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der
Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit
der zu reinigenden Flächen und Gegenstände
nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine
Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der
Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die
Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen
trifft.
3.4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den
Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht
zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der
Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das
Kündigungsrecht nicht zu.
§ 4 Aufmaß
4.1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den
Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des
Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu
ermitteln.
4.2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht,
gelten die Maße als anerkannt.
4.3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrundegelegten Maße
unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige
Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die
Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und
gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich
auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
§ 6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die
Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle
Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
7.1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen
zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von
ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch
des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis
auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
7.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
8.2. Monatspauschalen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt fällig.
8.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB
berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt
vorbehalten.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit
im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig,
EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen
Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine
Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen
Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 10/2010